F.A.Q. - Häufig gestellte FragenWas passiert, wenn ich ein Einschreiben nicht abhole?Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, Einschreiben vom Postboten nicht anzunehmen oder diese vom Postamt nicht abzuholen. Normalerweise hat dies aber wenig Sinn. Ein an die laut Meldeamt gültige Adresse des Empfängers geschicktes Einschreiben, das nicht angenommen wird, wird trotzdem als "gültig" erachtet, mit allen rechtlichen Folgen. Links<< ZURÜCK Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular. ![]() |