F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Am 17.09.2011 wurde der MwSt.-Satz von 20% auf 21% erhöht. Ab wann wird dieser konkret angewandt?

  • bei Waren und Dienstleistungen, für die eine Rechnung ausgestellt wurde, zählt das Datum der Rechnung. Rechnungen vor dem 17.09.2011 = 20%; Rechnungen ab dem 17.09.2011 = 21%
  • bei Lieferungen von beweglichen Gütern zählt das Datum des Lieferscheins. Für Lieferungen ab dem 17.09.2011 gilt somit der MwSt.-Satz von 21%
  • Anzahlungen: das Datum der Zahlung ist entscheidend. Anzahlungen geleistet vor dem 17.09.2011 = 20%; Anzahlungen ab dem 17.09.2011 = 21%. Vorsicht: der ab dem 17.09.2011 beglichene Restbetrag unterliegt in jedem Fall der MwSt. von 21%


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Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert.