F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Mir wurde eine Ware geliefert, die ich nicht bestellt habe. Bin ich nun zur Zahlung verpflichtet?

Laut Verbraucherschutz-Kodex (GvD 206/2005, Art. 57) ist der Verbraucher im Falle von Lieferung einer nicht bestellten Ware zu keinerlei Gegenleistung, wie etwa die Zahlung verpflichtet. Außerdem kann eine nicht erfolgte Antwort des Verbrauchers nicht als Zustimmung interpretiert werden. Die Lieferung von nicht bestellten Waren und Dienstleistungen können außerdem eine unlautere Geschäftspraktik darstellen und Sanktionen mit sich bringen.


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