F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ist ein Verkäufer verpflichtet die gesamte Zahlung in Münzen, auch 1-Cent-Münzen, anzunehmen?

Gemäß Art. 11 der Europäischen Verordnung Nr. 974/98 ist mit Ausnahme jener Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften speziell benannt werden, niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Dies trifft prinzipiell auf alle Geschäfte zu. Jedoch sind Geschäfte im Allgemeinen dazu verpflichtet, auch Kleingeld anzunehmen. Laut Art. 693 des Strafgesetzbuches wir die Verweigerung der Zahlung durch Münzen mit einer Geldstrafe von 30 Euro geahndet.


<< ZURÜCK


Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular.


Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert.