F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ist der Rechtsanwalt dazu verpflichtet, die erhaltene Dokumentation zur Ausübung seine Mandats wieder zurück zu geben?

Gemäß Art. 2235 des Zivilgesetzbuches darf der Rechtsanwalt (dies gilt für alle Freiberufler) die Dokumentation nicht zurückbehalten. Er muss dem Klienten unverzüglich die Dokumente wieder aushändigen, sobald dieser sie verlangt.
Es gibt kein Recht des Anwaltes auf Zurückbehaltung der Akte. Dem Rechtsanwalt ist es auch nicht erlaubt, die Aushändigung der Dokumente von der Bezahlung seines Honorars abhängig zu machen.
Zu beachten bleibt, dass für das Recht auf Rückerstattung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren vorgesehen ist.


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