F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Kann ich dem Rechtsanwalt, an den ich mich für ein Zivilverfahren gewandt habe, das Mandat wieder entziehen, nachdem das Verfahren bereits begonnen hat?

Ja, wenn Sie mit der Prozessführung des Rechtsanwaltes nicht einverstanden sind oder wenn ganz einfach das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen gestört ist, können Sie dem Anwalt das Mandat jederzeit wieder entziehen, und zwar vor Beginn des Rechtsstreites, während des Verfahrens oder auch nach Prozessende, sollten Sie die Absicht haben, in Berufung zu gehen.
Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vom Anwalt erbrachten Leistungen müssen aber auf jedem Fall beglichen werden.
Die gleichen Regeln gelten im Falle eines Strafprozesses.


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