F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Kubaturbonus: Um wie viel darf das Gebäude erweitert werden?

Die zulässige Gebäudehöhe kann um bis zu 1 Meter überschritten werden. Außerdem darf das bestehende Gebäude um maximal 200 m³ Baumasse über Erde erweitert werden. In Wohnbauzonen kann der Baumassenbonus im Ausmaß von 20% der zulässigen Baumasse in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen kann die maximal zulässige Höhe um bis zu 3 Meter überschritten werden. Für Überschreitungen über 3 Meter ist ein Durchführungsplan bzw. die Abänderung des geltenden Durchführungsplanes vorgeschrieben.

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