F.A.Q. - Häufig gestellte FragenDarf ein/e VerkäuferIn in einem Brotgeschäft nur das TOTALE in die Kasse tippen, oder müssen die einzelnen Beträge auf dem Kassabon aufscheinen?Ja, der Kassabeleg kann für den gesamten Betrag ausgestellt werden. Laut Lebensmittelgesetz müssen die Preise lediglich im Geschäft sichtbar ausgeschildert sein. << ZURÜCK Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular. ![]() |