F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Welche Förderungen erhält man für den Austausch der alten Heizanlage?

Von Seiten des Landes erhält man einen Beitrag in Höhe von bis 30% der Ausgaben ohne MwSt., sofern eine Hackschnitzel-, Pellets-, ein Stückholzvergaserkessel, eine Solaranlage zur Unterstützung der Heizanlage, oder eine Wärmepumpe eingebaut werden.
Von Seiten des Staates erhält man eine Steuerbegünstigung in Höhe 65 bzw. 50% für Ausgaben (inkl. MwSt.), die innerhalb 31.12.2016 getätigt werden.
Im Rahmen der 65% Steuerabzuges erhält man als Einzelmaßnahme den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel, eine Geothermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage (Holz, Hackgut, Pellets, Mais), sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems.
Seit 03. Jänner 2013 erhält man von Seiten des Staates eine Förderung im Ausmaß von bis zu 40% der Ausgaben. Gefördert werden der Austausch der Heizanlagen und deren Ersetzen durch eine elektrische oder gasbetriebene Wärmepumpe unter der Verwendung von Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger. Für Gewächshäuser und ländliche Gebäude wird auch das Ersetzen mit einer Biomasseanlage (Holz, Pellets, Hackgut) gefördert.
Achtung: mit 31. Mai 2016 tritt das neue conto termico 2.0 in Kraft.

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Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert.