MARKENLIEBHABER "HÄNDE HOCH":

Kampfansage des Fiskus gegenüber Fälschungen: Käufern getürkter Waren á la Gucci, Prada & Co drohen bis zu 10.000 € STRAFE

Das neueste Modemagazin bestätigt: Auch im heurigen Sommer sind Taschen und Accessoires der Kultlabels der Renner, die besonders dann Abnehmer finden, wenn sie großflächig mit dem entsprechenden Logo verziert sind.
Was aber weniger den Geschmack von Mr und Mrs "Modebewusst" trifft, ist der prohibitive Preis, der dem guten Stück fast schon die Aura eines Status Symbols verleiht. Da liegt die Versuchung schon nahe, beim nächsten Wanderhändler zuzuschlagen und so auf einem günstigeren Weg ans Objekt der Begierde zu kommen: dass es sich dabei dann lediglich um eine gute Imitation handelt, merkt eh Keiner.

Solche Gedankengänge bzw. Aktionen sollte man in Zukunft besser bleiben lassen, denn „unvorsichtige“ Konsumenten/Innen riskieren mit bis zu 10.000,00 Euro, kräftig zur Kasse gebeten zu werden, sollten sie beim Kauf oder bei der Einfuhr gefälschter Waren überrascht werden; die "heiße" Ware wird konfisziert.

Um das "Made in Italy" besser zu schützen, hat die Agentur der Einnahmen - wie vom Art. 1, Komma 7 des GD Nr. 35/2005 (Decreto sulla competitivitá) vorgesehen - mit der Resolution Nr. 47/E vom 19. April 2005, den Abgaben-Kodex Nr. 3021 für die Einzahlung der Verwaltungsgeldbußen (Sanzione pecuniaria amministrativa per il contrasto della contraffazione) eingeführt.
Es handelt sich dabei um ein Strafsystem das ausgeklügelt wurde, um den italienischen Markt besser vor der Invasion imitierter Produkte abzuschirmen und im selben Atemzug sowohl Verbraucher, die getürkte Produkte kaufen, als auch Importeure oder Verteiler derselben, zu bestrafen.

Geahndet wird, wer Produkte kauft oder annimmt, die aufgrund ihrer Qualität oder der Kondition des Anbieters bzw. des Preises darauf hindeuten, dass die Normen bezüglich Ursprung, Herkunft und des geistigen Eigentums missachtet wurden.
In Zukunft gilt also sich hinsichtlich der legitimen Herkunft zu vergewissern, denn die selbe Strafe droht auch Jenen, die Andere zum Kauf oder Entgegennahme animieren.

Die VZS kritisiert diese gesetzlichen Neuerungen aufs Heftigste, denn auf diese Weise wird der gutgläubige Endverbraucher kriminalisiert und hat auszubaden, was die zuständigen Grenz-, bzw. Aufsichtsbehörden nicht imstande sind zu vermeiden – sprich Schwarzarbeit, Bildung krimineller Vereinigungen, bzw. Mafia.
Zumal die Produkte nicht alle mit einer Identitätskarte und Kontrollnummer ausgestattet sind, über die man die Rückverfolgbarkeit der Jeans bis zum Faden vornehmen kann, wie soll der Konsument Gewissheit darüber haben ob Herr Armani und seine Beauftragten die Hose effektiv selbst zugeschnitten haben.
Der Zweifel an der Authentizität der Waren entspringt nämlich nicht nur bei sogenannten Wanderhändlern, sondern aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahren nicht selten gefälschte Waren auch in angesehenen Boutiquen sequestriert wurden, auch im Luxusshop.


Info, 05-2005