Informationelle Selbstbestimmung bei sensiblen Medizindaten gewährleisten
Verbraucherzentrale fordert Beteiligung an einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe


2 von 3 Südtiroler Patienten lehnen eine zentrale Speicherung ihrer Gesundheitsdaten ab. Dies ergeben Befragungen der Verbraucherzentrale und von Hausärzten. Die sich abzeichnende Vernetzung im Bereich des Südtiroler Gesundheitsinformationssystems scheint diesem Anliegen nicht Rechnung zu tragen. Daher hat sich der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol mit dieser Frage auseinandergesetzt und vor allem den Aspekt der Datensicherheit besprochen, die es bekanntlich nicht einmal bei den „Schweizer Bankdaten“ gibt.

Das Anliegen jeden behandelnden Arzt in die Lage zu versetzen auf alle erfassten Daten seiner Patienten Zugriff zu haben, ohne dass Akten umständlich hin und her geschickt werden müssen, dass doppelte Untersuchungen vermieden, Notfalldaten, Krankengeschichten, Untersuchungsergebnisse und Diagnosen zur Verfügung stehen, die Arzneimitteleinnahme dokumentiert und widersprüchliche Medikation und Behandlung verhindert werden können, ist für ein effizientes Gesundheitswesen erstrebenswert.

Dabei muss jedoch der informationellen Selbstbestimmung der Patienten Rechnung getragen werden. Grundsätzlich dürfen alle medizinischen Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gespeichert werden. Und sollte diese Zustimmung erteilt werden, dann braucht es ein Sicherheitsinstrumentarium zur ausreichenden Wahrung des Datenschutzes. Die Verfügungshoheit über die Medizindaten muss tatsächlich beim Patienten liegen. Das Zugriffskonzept ist daher mit besonderer Sorgfalt zu erarbeiten.

Die Verbraucherzentrale Südtirol sieht daher die Notwendigkeit eine Patientendatenarchitektur nach Österreichischem Vorbild einzurichten. Eine diesbezügliche Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten, auch mit Vertretern der Verbraucherzentrale, sollte dabei die vielen delikaten Aspekte begutachten und festlegen.

Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus betont diesbezüglich, dass „das Gelingen einer elektronischen Gesundheitsakte maßgeblich von der Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Heilberufen abhängt. Diese müssen somit frühzeitig eingebunden werden. Es geht sicher nicht mit Verharmlosen von Risiken und Gefahren. Hauruck-Aktionen sind dabei wenig hilfreich.“


Medien-Information
Bozen, 18.06.2014