Offener Brief an den
Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes


Digitalisierung der Patientendaten: Verbraucherzentrale fordert Beteiligung

Informationelle Selbstbestimmung bei sensiblen Medizindaten muss auch im Hinblick auf die neue Eu-Datenschutz Grundverordnung gewährleistet werden


Die sich abzeichnende Vernetzung im Bereich des Südtiroler Gesundheitsinformationssystems wird nach Aussagen der Verantwortlichen mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. Gerade rechtzeitig bis die neue Eu-Datenschutz Grundverordnung in Kraft tritt. Dieser sollte auch das einzurichtende System gerecht werden. Da im Gesundheitswesen besondere Herausforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten existieren ist eine frühzeitige Einbindung der Verbraucherinteressen mehr als notwendig. Dabei ist neben der Spitals-Privacy auch für die Privacy bei Hausärzten, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern im System ein hoher Standard und ein Schutz vor Missbrauch anzupeilen.

2 von 3 Südtiroler Patienten lehnen nämlich eine zentrale Speicherung ihrer Gesundheitsdaten ab. Dies ergeben Befragungen der Verbraucherzentrale und von Hausärzten. Das Anliegen, jeden behandelnden Arzt in die Lage zu versetzen, auf alle erfassten Daten seiner Patienten Zugriff zu haben, ohne dass Akten umständlich hin und her geschickt werden müssen, dass doppelte Untersuchungen vermieden werden, Notfalldaten, Krankengeschichten, Untersuchungsergebnisse und Diagnosen zur Verfügung stehen, die Arzneimitteleinnahme dokumentiert und widersprüchliche Medikation und Behandlung verhindert werden können, ist für ein effizientes Gesundheitswesen erstrebenswert.

Dabei muss jedoch der informationellen Selbstbestimmung der Patienten Rechnung getragen werden. Grundsätzlich dürfen alle medizinischen Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gespeichert werden. Und sollte diese Zustimmung erteilt werden, dann braucht es ein Sicherheitsinstrumentarium zur ausreichenden Wahrung des Datenschutzes. Die Verfügungshoheit über die Medizindaten muss tatsächlich beim Patienten liegen. Das Zugriffskonzept ist daher mit besonderer Sorgfalt zu erarbeiten.

Die Verbraucherzentrale Südtirol sieht daher die Notwendigkeit bei der Erstellung der Patientendatenarchitektur zusammen mit weiteren Interessenvertretern einbezogen zu werden, um die vielen delikaten Aspekte bereits im Vorfeld begutachten zu können und entsprechende Festlegungen einzubauen.


Medien-Information
Bozen, 18.12.2015