Quantifizierung des Sachschadens



Der Sachschaden wird wie folgt quantifiziert:

  • Rechnungsbetrag plus gesetzliche Verzugszinsen ab dem Tag des Unfalles.

  • Übersteigt der Rechnungsbetrag den Wert des beschädigten Autos, so wird nur der Wert des Autos zum Unfalltag, ermittelt z. B. nach Quattroruote oder Eurotax, ausbezahlt.
    Wird das Auto dann demoliert, hat der Geschädigte noch Anrecht auf Ersetzung der Verschrottungsspesen, der Reinmatrikulationsspesen des neuen Autos, eventuell angefallener Abschleppspesen, der Kfz-Steuer, wenn diese im Voraus für ein ganzes Jahr bezahlt wurde.

  • Entschädigung für den sog. „Autostillstand“: es ist eine Art von Schadenersatz für die Unnutzbarkeit des eigenen Fahrzeuges bei sehr aufwendigen und langen Reparaturen. Der Tagessatz ergibt sich aufgrund verschiedener Parameter wie z.B. Hubraum, Modell und weiteren Kriterien. Anstelle des Tagessatzes kann auch die Spesenrückerstattung für ein gleichwertiges Leihauto beantragt werden.

  • Beschädigte Kleidung, sonstige beschädigte Wertgegenstände: sämtliche Gegenstände, die durch den Unfall beschädigt worden sind, müssen von der Versicherungsgesellschaft ersetzt werden. Man muß allerdings beweisen können, dass man sie zum Unfallzeitpunkt trug bzw. mit sich hatte und sie beschädigt wurden (z. B. mit Fotos). Es wird nur der Zeitwert der Gegenstände ausbezahlt.