Geförderter BaugrundDas Recht auf geförderten Baugrund ist gesetzlich verankert. In den Erweiterungszonen müssen grundsätzlich 55 bzw. 60% der noch zu erstellenden Baumasse dem geförderten Wohnbau vorbehalten werden. Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke des geförderten Wohnbaus, um sie für die Bebauung an die Berechtigten weiterzugeben.Die Antragsteller müssen in per Gemeinde, in der sie um den Grund ansuchen, den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz haben. Ihr bereinigtes Einkommen darf nicht höher sein als jenes der IV. Einkommensstufen; sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau erfüllen und keinen Baugrund besitzen, der den Bau einer Wohnung bis 495 m3 erlaubt, oder in den letzten fünf Jahren veräußert haben. Die Zuweisung des Grundes erfolgt gemäß Rangliste. Die Mindestpunktezahl, um zu einem geförderten Baugrund zugelassen zu werden, beträgt 16 Punkte. Die Gesuche um Grundzuweisung können bei der Gemeinde zu den vorgegebenen Terminen eingereicht werden. Wer von der Gemeinde gefördertes Bauland erhält, zahlt an diese für den Grund die Hälfte des Enteignungspreises sowie 40% der Erschließungskosten. Wohnbaugenossenschaften wird unter den ansuchenden Parteien der Vorzug gegeben, falls dies im Reglement der Gemeinde so vorgesehen ist. Wer die Voraussetzungen für die Zuweisung von gefördertem Bauland hat und in der betreffenden Gemeinde einen freien Baugrund kauft, um eine Volkswohnung zu bauen, erhält auf Antrag beim Amt für Wohnbauförderung die Hälfte der Grund- und Erschließungskosten, bis höchstens 10% der gesetzlichen Baukosten der zu bauenden Wohnung, rückerstattet. Das Gesuch kann erst nach Ausstellung der Baukonzession eingereicht werden. Der Gesuchsteller muss nachweisen, dass er an die Gemeinde die Infrastrukturbeiträge bezahlt hat. Zu Lasten der Wohnungen, für deren Errichtung diese Förderung gewährt wird, muss die zwanzigjährige Sozialbindung im Grundbuch angemerkt werden. Wer kein Anrecht auf gefördertes Bauland hat, muss dieses auf dem freien Markt erwerben; Informationsquellen sind dieselben wie bei einem Wohnungskauf, also Makler, Inserate usw. Stand: August 2005 |
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