Wohnungen: Erwerbsmöglichkeiten und Steuern1. KaufZu Lasten des Käufers bei Erstwohnungen ab 01.01.2014
Zu Lasten des Käufers bei anderen Wohnungen
Steuern: Bei Verkauf unter Privaten, kann die Steuergrundlage aufgrund des "prezzo valore" bzw. des "Katasterwertes" (Katasterertrag) berechnet werden, aufgerundet um 5% und multipiliziert mit dem Faktor "110" im Falle einer Erstwohnung und "120" im Falle einer Zweitwohnung. 2. SchenkungÜbersicht der Steuersätze bei Schenkungen ( PDF-Dokument)3. ErbschaftÜbersicht der Steuersätze bei Erbschaften (PDF-Dokument)4. FruchtgenussSiehe auch das Infoblatt der Verkauf des nackten EigentumsMit Kaufvertrag:
5. ImmobilientauschDie Steuer wird auf die zwei Immobilien berechnet, bezahlt wird nur die höhere Steuer, allerdings braucht es zwei Meldungen (beim Registeramt), eine für jede Immobilie. Es gelten die Vergünstigungen für die Erstwohnung. Die Steuer wird im Verhältnis zum jeweiligen Wert und zu den Vergünstigungen aufgeteilt.Siehe auch: Steuervergünstigungen für Erstwohnungen Siehe auch den Steuerleitfaden der Agentur der Einnahmen rund um Immobilien "Il fisco sulla casa". Infoblatt: WA13 Stand: 11-2014 |
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