Wann zahlt es sich aus, den Autoschaden selbst zu begleichen?
Vor allem bei kleineren Schäden stellt sich oft die Frage: was tue ich jetzt? Erstatte ich der Versicherungsgesellschaft den ausgezahlten Schadenersatzbetrag zurück und vermeide somit die Prämiensteigerung, oder ist es günstiger, die teurere Prämie hinzunehmen?
Was viele nicht wissen: diese Entscheidung muss nicht sofort am Unfallort getroffen werden! Ich kann mir von der Versicherungsgesellschaft kurz vor Ablauf des Versicherungsjahrs mitteilen lassen, wie hoch die ausbezahlte Schadenssumme ist, und erst dann entscheiden, ob ich der Gesellschaft den ausgezahlten Schadenersatzbetrag zurückerstatten möchte oder nicht.
Dies ist auch dann möglich, wenn der Versicherungsvertrag mit dieser Gesellschaft bereits gekündigt wurde.
Bleibt jedoch die Frage, wie man das berechnen soll. Dabei hilft Ihnen unser Bonus-Malus-Schadensrechner. Sie geben Ihre Gesellschaft, Versicherungsklasse, Bruttoprämie und die Schadenssumme ein, und der Rechner zeigt Ihnen, welche Kosten im Laufe der Jahre auf Sie zukommen: erstens wenn Sie selbst den Schaden der Versicherung zurückerstatten, zweitens wenn diesen die Versicherung begleicht. So können Sie entscheiden, was die für Sie günstigste Lösung ist.
Bitte beachten Sie:
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Hochrechnung; eventuelle von der Versicherungsgesellschaft angewandte Prämiensteigerungen oder -senkungen außerhalb der Klassenverschiebung sind nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass wir sehr wohl die Verbilligung oder Verteuerung aufgrund der Bonusklasse berücksichtigt haben,
eventuelle zukünftige Tarifänderungen jedoch verständlicherweise
nicht miteinbezogen werden können.
Die Berechnung kann nur durchgeführt werden, wenn man in einem Versicherungsjahr nur einen Schaden hatte; bei zwei oder mehreren wenden Sie sich bitte an unsere Versicherungsberatung (Tel. 0471-975597).
Da wir die Berechnung ausgehend von der Bruttoprämie inklusive Steuern und Sanitätsbeitrag vornehmen, ist das Endergebnis nicht prozentgenau.
Ich habe die obigen Anmerkungen gelesen.