F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Mein minderjähriges Kind hat ohne meine Erlaubnis in einem Geschäft eine Ware gekauft. Was kann ich tun?

Minderjährige sind laut Gesetz (Art. 1425 ZGB) nicht geschäftsfähig; alle Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen wurden, sind annullierbar. Sie sollten sofort per Einschreiben mit Rückantwort den Verkauf beanstanden (Musterbrief siehe unten).
Vorsicht: Sollte der Minderjährige mit Täuschungsmanövern versucht haben, seine Minderjährigkeit zu verheimlichen, kann der Vertrag nicht annulliert werden. Falls er/sie aber einfach nur erklärt hat, nicht minderjährig zu sein, ist das kein Hindernis für die Anfechtung des Vertrages (Art. 1426 ZGB).

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