Wohnungen: Erwerbsmöglichkeiten und Steuern


1. Kauf

Zu Lasten des Käufers bei Erstwohnungen ab 01.01.2014

Steuern von Privaten oder Agentur von Unternehmen
MwSt. - 4%
Registergebühr 2% 200 Euro
Hypothekargebühr 50 Euro 200 Euro
Katastergebühr 50 Euro 200 Euro

Zu Lasten des Käufers bei anderen Wohnungen

Steuern von Privaten oder Agentur von Unternehmen
MwSt. - 10%
Registergebühr 9% 200 Euro
Hypothekargebühr 50 Euro 200 Euro
Katastergebühr 50 Euro 200 Euro

Steuern: Bei Verkauf unter Privaten, kann die Steuergrundlage aufgrund des "prezzo valore" bzw. des "Katasterwertes" (Katasterertrag) berechnet werden, aufgerundet um 5% und multipiliziert mit dem Faktor "110" im Falle einer Erstwohnung und "120" im Falle einer Zweitwohnung.

2. Schenkung

Übersicht der Steuersätze bei Schenkungen ( PDF-Dokument)

3. Erbschaft

Übersicht der Steuersätze bei Erbschaften (PDF-Dokument)

4. Fruchtgenuss

Siehe auch das Infoblatt der Verkauf des nackten Eigentums

Mit Kaufvertrag:

  • die entsprechenden Steuern werden auf dem Fruchtgenußwert berechnet
  • Förderung für Erstwohnung

5. Immobilientausch

Die Steuer wird auf die zwei Immobilien berechnet, bezahlt wird nur die höhere Steuer, allerdings braucht es zwei Meldungen (beim Registeramt), eine für jede Immobilie. Es gelten die Vergünstigungen für die Erstwohnung. Die Steuer wird im Verhältnis zum jeweiligen Wert und zu den Vergünstigungen aufgeteilt.

Siehe auch: Steuervergünstigungen für Erstwohnungen

Siehe auch den Steuerleitfaden der Agentur der Einnahmen rund um Immobilien "Il fisco sulla casa".


Infoblatt: WA13
Stand: 11-2014