Lebensmittelskandal:

Krebsauslöser im Peperoncinoöl

VZS fordert: Kontrollmaßnahmen gegen Sudanrot verschärfen

Sudanrot wird normalerweise zum Färben von Dieseltreibstoff oder Schuhcreme verwendet. Doch der synthetisch hergestellte, rote Farbstoff eignet sich hervorragend zum Färben von Currypulver, Gewürzsaucen und Gewürzmischungen für Fleischgerichte, Nudeln und Kartoffeln, sowie für Paprikapulver, Teigwaren Palmöl, Chili und Chili-Erzeugnisse. Er ist außerdem billig und wird deshalb trotz Verbotes reichlich verwendet.

Die Europäische Kommission hatte bereits 2003 Importbeschränkungen gegenüber Indien erlassen. Der krebserregende Farbstoff Sudanrot darf nicht für die Verarbeitung in Lebensmitteln angeboten werden. Bei einer Kontrollreise vor Ort haben Kommissionsmitglieder im Februar dieses Jahres die Kontrollmaßnahmen der indischen Behörden für unzureichend erklärt. Dennoch geht der Handel mit Sudanrot weiter. Und auch die europäischen Wiederverkäufer haben sich bisher keines Besseren besonnen. Allein in diesem Jahr wurden europaweit bisher 125 Verstöße festgestellt
Auch im Italienischen Lebensmittelmarkt tauchen immer wieder Produkte auf, die den Farbstoff Sudanrot enthalten. Denn im Unterschied zu traditionell hergestelltem Peperoncino, der rot geerntet wird und beim Trocknen die rote Farbe auch behält, werden Peperoncinoprodukte aus Importware grün geerntet und mit Sudanrot nachgefärbt. Da die Importware etwa ein Fünftel der einheimischen Ware kostet, ist die Versuchung groß, auf die billige Variante zurückzugreifen. Zahlreiche Produkte auf dem italienischen Markt sind mit Sudanrot "verseucht". Erstmals sind diese Produkte jetzt in "Il Salvagente" vom Oktober 2004 namentlich genannt.

Ohne strengere Einfuhrkontrollen, eine klare Etikettierungspflicht und ohne eine bessere Überwachung des heimischen Marktes wird dem unverantwortlichen Treiben nicht beizukommen sein. Die VerbraucherInnenzentrale fordert die zuständigen Landesstellen daher auf, endlich härter durchzugreifen. Konkret heißt dies, dass alle verdächtigen Produkte einer Analyse unterworfen und sofort vom Markt genommen werden müssen, so wie es in anderen europäischen Ländern bereits passiert ist. Außerdem sind die Sudanrot enthaltenden Produkte öffentlich zu nennen, damit sich die KonsumentInnen entsprechend schützen können.

Presse-Information
Bz, 28.10.2004