Der Notar


Wer ist der Notar?

Der Notar ist Freiberufler und gleichzeitig Amtsperson - Experte für Immobilienübertragungen, Gesellschaftsakte, Erbschaftsangelegenheiten und die entsprechenden steuerlichen Aspekte - von staatlicher Seite beauftragt, die Sicherheit der Rechtsverhältnisse zwischen Privaten (als Garant der Rechtmäßigkeit und Stabilität des Aktes) zu garantieren, sowie des Rechtssystems im Allgemeinen im Interesse des Gemeinwohls (als Garant für die Zuverlässigkeit der Angaben in öffentlichen Registern, z.B. Grundbuch, Handelsregister usw.).

Die Kosten eines Notariatsaktes

Die Kosten einer notariellen Urkunde setzen sich im Wesentlichen aus 4 Posten zusammen:
  • Steuern: der Notar ist dem Staat gegenüber für die Zahlung der anfallenden Steuern im Zusammenhang mit den erhaltenen Akten verantwortlich, er treibt
    die entsprechenden Beträge von den Parteien ein und überweist sie direkt der Agentur für Einnahmen;
  • die Gebühren, für welche bei der Öffentlichen Verwaltung zwecks Vorbereitung der Urkunde und der nachfolgenden Erledigungen aufzukommen ist (z.B. Grundbuch, Kataster, Gemeinde usw.);
  • die Vergütungen für die vom Notar erbrachten Leistungen, welche durch eine gesetzlich festgelgte, komplex aufgebaute Tarifordnung geregelt sind, und vom Wert des Aktes und der Komplexität der erforderlichen Leistungen abhängen, sei es was die Vorbereitung als auch die Nachbearbeitung des Aktes betrifft;
  • die Mehrwertsteuer auf die Vergütung.
Der Kunde hat Anrecht auf einen Kostenvoranschlag, der allerdings nur dann präzise sein kann, wenn dem Notar alle Elemente zur Verfügung gestellt werden, um den Vorgang richtig bewerten zu können (allein ein vermeintlich unwichtiges Detail könnte wesentliche Änderungen zur Folge haben).
Die beratende Tätigkeit in Bezug auf rechtlich-steuerliche Fragen ist in der Regel in den Kosten des Notariatsaktes inbegriffen.
Ein erstes Informationsgespräch mit dem Notar ist jedenfalls in der Regel kostenlos.

Auf der Internetseite der Notarkammer Bozen sind einige Beispiele zur Tarifordnung einsehbar, und zwar in Bezug auf den An- und Verkauf von Immobilien und auf Bankkredite. Kleiner Überblick über die in der Provinz angewandten Tarife auf www.notai.bz.it.

Zum Vergleich: die Kosten für die Beglaubigung durch einen österreichischen Notar betragen ca. 70 bis 200 Euro pro Unterschrift, je nach Wert, der im Vertrag selbst angegeben ist.
Vorsicht: Der österreichische Notar beglaubigt lediglich die Unterschrift und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Urkunde vor.
Weitere Informationen dazu im Infoblatt Immobilien-Verträge mit Beglaubigung durch einen österreichischen Notar.

Gegen die vom Notar berechneten Tarife kann bei der Notarkammer Bozen Beschwerde eingereicht werden, welche dann die Angemessenheit des angewandten Honorars überprüfen wird.


Infoblatt: WA39
Stand: 05.2016